Allgemeine Geschäftsbedingungen, LAROME Aromatherapie
Allgemeines
1. Die hiermit dem Käufer zur Kenntnis gebrachten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für jeden dem Verkäufer erteilten Auftrag; bei einer laufenden
Geschäftsverbindung auch dann, wenn bei Anschluss- oder weiteren Aufträgen
nichts Besonderes vereinbart ist.
2. Abweichende Vereinbarungen und Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn
es sich dabei um Individualvereinbarungen handelt.
3. Unklarheiten und Missverständnisse bei nicht schriftlich erteilten Aufträgen
gehen zu Lasten des Käufers. Anders lautende Absprachen und Vereinbarungen
des Käufers mit Personen, die das Verkaufsprogramm des Verkäufers berechtigt
oder unberechtigt anbieten, sind nur nach schriftlicher Bestätigung des
Verkäufers wirksam.
4. Anders lautende Absprachen und Vereinbarungen des Käufers mit Personen,
die das Verkaufsprogramm des Verkäufers berechtigt oder unberechtigt anbieten,
sind nur wirksam wenn der Verkäufer dem
zugestimmt hat. Die Rechte und Pflichten der Erfüllungsgehilfen des Verkäufers
sind davon ausgenommen.
5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Liefervertrages und/oder dieser
Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit
des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Verkäufer
ist befugt, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch eine rechtlich wirksame
Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung
soweit wie möglich entspricht.
6. Kunden, die Besteller i.S.d. § 1 Fernabgabe-Gesetz sind, steht das Recht
zu, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich zu
widerrufen. Maßgebend für die Fristwahrung ist die Absendung des Widerrufs.
Die Kosten für die Rücksendung trägt bei einer Bestellung mit
einem Warenwert bis 40,- EUR der Besteller.
II. Angebot und Preise
1. Angebote des Verkäufers sind freibleibend, Muster und Proben unverbindlich,
Beschreibungen und Analysen sind ungefähr. Die genaue Beschreibung der
Ware ergibt sich aus der Rechnung.
2. Angebote erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart ist, stets in Euro. Während
der Lieferzeit eintretende Kurs-, Fracht- und Zolländerungen berechtigen
den Verkäufer zu entsprechender Preisänderung auch nach Abschluss
des Vertrages.
3. Der Verkäufer kann ein verbindliches Angebot annullieren, oder vom
Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer mit Zahlungen im Rückstand
ist, wenn eine Kreditauskunft nachweislich unbefriedigend ist, oder wenn für
den Verkäufer Anlass besteht, die Erfüllung des Vertrages durch den
Käufer als zweifelhaft zu betrachten.
4. Verträge kommen auf Grund der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers
oder mit der Übersendung der Ware zustande. Die zugesandte Rechnung gilt
als Auftragsbestätigung, wenn eine solche nicht erfolgt ist.
5. Preisänderungen im Hinblick auf vom Verkäufer bezogene Produkte
berechtigen den Verkäufer auch nach Vertragsschluss gegenüber dem
Käufer zu einer angemessenen Veränderung des vereinbarten Kaufpreises.
6. Soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Preisberechnung
in deutscher Währung zu den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Lager BRD.
7. Bei Kaufverträgen mit Endverbrauchern und Nichtkaufleuten, welche innerhalb
von vier Monaten seit Vertragsabschluß erfüllt werden sollen, ist
der Verkäufer an die mit dem Käufer im Vertrag vereinbarten Preise
gebunden.
III. Auftragsannahme / Lieferzeit
1. Da es sich bei den angebotenen Waren hauptsächlich um Naturprodukte
handelt, deren Vorrat begrenzt ist, werden Aufträge nur unter dem Vorbehalt
der Liefermöglichkeiten angenommen.
2. Der Käufer ist an seine Bestellung im Allgemeinen längstens sechs
Wochen lang gebunden. Dies gilt nicht, wenn die Lieferung durch höhere
Gewalt, das Verschulden des Käufers oder durch andere, vom Verkäufer
nicht zu vertretende Umstände vereitelt wird.
3. Wird eine vereinbarte Lieferfrist vom Verkäufer überschritten,
so kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist
vom Vertrag zurücktreten.
4. Der Verkäufer ist berechtigt, wenn ein Fall höherer Gewalt eintritt,
sei es beim Verkäufer, beim Vorlieferanten, beim Transport selbst oder
beim Unternehmer, der mit dem Transport beauftragt ist, die Lieferung für
die Dauer der Behinderung aufzuschieben, oder vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten.
5. Falls durch sonstige Umstände ohne Verschulden des Verkäufers
die Ausführung eines von ihm angenommenen Auftrags ganz oder teilweise
unmöglich wird, dann ist er ohne Nachlieferungspflicht zur Beschränkung
oder Einstellung der vereinbarten Lieferung berechtigt.
6. Schadensersatzansprüche auf Grund verspäteter oder unterbliebener
Lieferung sind ausgeschlossen, ausgenommen Artikel IX kommt zur Anwendung.
IV. Lieferung / Versand
1. Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Auch
bei frachtfreier Lieferung trägt der Käufer die Gefahr.
2. Wird die Annahme der Lieferung vom Käufer verweigert, so ist der Verkäufer
berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und entweder,
ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens, 25 % des Kaufpreises zuzüglich
Rücknahmekosten oder Ersatz des tatsächlichen Schadens zu verlangen.
3. Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste und Bruch erfolgt
nur auf ausdrückliches Verlangen des Bestellers zu seinen Lasten.
4. Transportschäden und Transportverluste sind den Verkehrsträgern,
die den Transport ausführen, vom Käufer direkt und unverzüglich
zu melden mit gleichzeitiger Übersendung einer Mitteilung (Zweitschrift
/Kopie) an den Verkäufer.
V. Versandhandel und Weiterverkauf an Gewerbetreibende
·
Der Vertrieb und das Weiterverkaufen der von uns bezogenen Waren im Versandhandel
oder an Gewerbetreibende gleicher Handelsebene (Großhandel an Großhandel
oder Einzelhandel an Einzelhandel) oder Gewerbetreibende vorgelagerter Handelsebene
(Einzelhandel an Großhandel), ist nur mit schriftlicher Genehmigung unsererseits
erlaubt. Eine gegebene Erlaubnis kann von uns auch ohne Angabe besonderer Gründe
jederzeit widerrufen werden.
VI. Gewährleistung
1. Im Hinblick auf die Art der vom Verkäufer vertriebenen Waren scheidet
eine Nachbesserung aus.
2. Schlägt die Nacherfüllung in Form der Ersatzlieferung fehl, kann
der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht
dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist
von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast
für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den
Mangel selbst sowie den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit
der Mängelrüge.
4. Verbraucher müssen innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem
Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über
offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für
die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt
der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsansprüche
zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher
durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn
für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
5. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt
vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels
zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz,
verbleibt die Ware beim Kunden, wenn der Verkäufer dies wünscht und
dem Käufer dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich
in diesem Falle auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften
Sache. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Vertragsverletzung arglistig
verursacht hat.
6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr
ab Annahme der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist
zwei Jahre ab Annahme der Ware.
7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware nur die
Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbung des Verkäufers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
VII. Zahlungsbedingungen
1. Die Zahlung erfolgt bei uns für registrierte Kunden innerhalb Deutschlands per Bankeinzug
oder Überweisung innerhalb 14 Tagen. Die fälligen Rechnungen müssen
bei neuer Lieferung bezahlt sein. Für Wiederverkäufer bei sofortigem
Bankeinzug 2 % Skonto, bei Zahlung innerhalb 30 Tagen rein netto. Bei Nichteinlösung
des Bankeinzugs werden die Bankgebühren (z. Zt. 5,-- bis 10,-- EUR) wiederberechnet.
2. Ab Fälligkeit sind Verzugszinsen in Höhe von vier Prozent (4 %) über
dem jeweiligen EZB-Basiszinssatz zu zahlen, unbeschadet anderer aus der Zielüberschreitung
entstehender Ansprüche.
3. Der Endverbraucher hat bei Bestellung über das Internet folgende Zahlungsmöglichkeiten:
a) Zahlung per Lastschrift
b) Nachnahme per Post (die Nachnahmegebühr beträgt derzeit EUR 5,30 innerhalb Deutschland, für Auslandssendungen EUR 22,70)
c) Rechnung (bei einer Erstbestellung ist Zahlung auf Rechnung nicht möglich)
d) Bankeinzug im Ausland ist nicht möglich
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Bezahlung der Lieferung und Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten
aus der Geschäftsverbindung behält sich der Verkäufer das Eigentum
an der gelieferten Ware vor. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen
eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verarbeiten und zu
veräußern. Verarbeitet der Käufer die gelieferte Ware mit anderen,
dem Verkäufer nicht gehörenden Waren und Gegenständen, dann
wird die Verarbeitung und Umbildung der Ware stets für den Verkäufer
vorgenommen und der Verkäufer wird Miteigentümer an der verarbeiteten
Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der
verarbeiteten Ware. Nach einer Vermischung der gelieferten Ware mit einer Sache
des Käufers, die als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass
der Käufer das erworbene Miteigentum des Verkäufers für letzteren
verwaltet.
2. Statt des Rücktritts gem. § 326 BGB kann der Verkäufer unter
den Voraussetzungen des § 281 BGB Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen.
3. Veräußert der Käufer die Ware, oder die aus der Ware hergestellten
Sachen, so gehen die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen,
gegebenenfalls anteilig, sicherheitshalber auf den Verkäufer über.
Der Käufer tritt diese Forderung an den Verkäufer ab und wird dem
Verkäufer jederzeit auf Verlangen Auskunft über die abgetretene Forderung
erteilen.
4. Der Käufer ist berechtigt, die auf den Verkäufer übergegangene
Forderung einzuziehen. Die Einzugsbefugnis berechtigt den Käufer nicht,
in anderer Weise, z.B. durch Abtretung oder Pfändung über die Forderung
zu verfügen.
5. Kommt der Käufer dem Verkäufer gegenüber seinen Verpflichtungen
nicht pünktlich nach, so kann der Verkäufer die Einziehungsbefugnis
widerrufen und vom Käufer verlangen, dass er die Abtretung dem Schuldner
bekannt gibt.
6. Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren, oder die Gegenstände,
auf die sich der Eigentumsvorbehalt erstreckt, gepfändet, oder wird über
das Vermögen des Käufers das Konkursverfahren oder Vergleichsverfahren
eröffnet, oder werden andere Zwangsmaßnahmen gegen den Käufer
von Dritten angekündigt, so ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer
unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
7. Der Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand auf eigene Kosten
gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern,
solange er sich in seinem Lagerbestand befindet; diese Verpflichtung umfasst
auch die ordnungsgemäße Lagerung.
8. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehende Sicherheit auf
Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden
Forderungen, soweit sie noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt
.
IX. Erfüllungsort / Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für die Lieferungen des Verkäufers ist der
jeweilige Versandort.
2. Erfüllungsort für alle anderen Verpflichtungen ist Karlsruhe.
3. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand für alle
sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Rechtsstreitigkeiten Karlsruhe.
Der Verkäufer kann daneben nach seiner Wahl auch bei dem für den
Käufer zuständigen Gericht klagen.
X. Anwendbares Recht
1. Die Rechtsverhältnisse der Vertragspartner unterliegen bundesdeutschem
Recht.
2. Die Vertragssprache ist Deutsch. Von einem Vertragspartner vorgegebene Bedingungen,
die unseren vorstehend aufgeführten Bedingungen widersprechen, sind ohne
Anerkenntnis durch unsere Geschäftsleitung unmaßgeblich.
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